Finanzierung der Entlastungsleistungen

Pflegekasse übernimmt bis zu 1500€ im Jahr

Nutzen Sie jetzt 125€ im Monat zusätzlich nach §45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich (§ 45b SGB XI). Dieser Betrag ist nach dem Kostenerstattungsprinzip zweckgebunden u. a. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen.

Dieser Betrag kann unabhängig von den Leistungen des Pflegedienstes in den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Wer bezahlt diese Entlastungsleistungen?

Ihre Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu maximal 1500€ im Jahr.
(Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI)

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann stehen Ihnen monatlich 125 € zur Verfügung, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten. Jährlich ergibt dies eine Summe von 1500€.

Wir übernehmen die Abrechnung für Sie

Neben der Alltagsunterstützung wickeln wir auf Wunsch auch die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir hoffen, Sie damit ebenfalls ein Stück weit mehr zu entlasten, sodass Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben und sich um das Bezahlen der Rechnungen keine Gedanken machen brauchen.

Wir sind staatlich anerkannt!

Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist erforderlich, damit sich die Versicherten die Kosten für die Inanspruchnahme von der Pflegekasse nach § 45b SGB XI erstatten lassen können.

Ihr Pflegegeld bleibt in jedem Fall unberührt!

Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

Entlastungsleistungen - Haushalt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erledigen dann alles weitere unkompliziert und schnell.