Entlastungsleistungen – So funktioniert es:

Hauswirtschaftshilfe - Einkaufshilfe - Begleitung

1. Leistungen abstimmen

Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder Sie sind pflegebedürftig? Kein Problem! Rufen Sie uns an und besprechen Sie mit unseren hilfsbereiten Mitarbeiten, welche Entlastungsleistungen wir Ihnen bieten können. Auch über die Abrechnung mit der Pflegekasse und Bestimmung der Pflegebedürftigkeit informieren wir Sie auf Wunsch am Telefon.
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2. Einen Termin vereinbaren

Um zu ermitteln, welche Unterstützung im Alltag für Sie die Richtige ist, kommen unsere Mitarbeiter bei Ihnen vorbei. Sie besprechen gemeinsam welche Unterstützung Ihnen zusteht. Diese sind je nach Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad unterschiedlich - wir helfen Ihnen, das zu bekommen, was Sie brauchen, um ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.
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3. Unterstützung erhalten

Nach erfolgreicher Ermittlung Ihres Pflegegrads und Bearbeitung der Formalitäten erhalten Sie von uns die Unterstützung im Alltag, die Sie benötigen. Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse direkt alle entstehenden Kosten für unsere Entlastungsleistungen ab. Wir arbeiten gemäß dem Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI mit pflegebedürftigen Menschen zusammen.
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Über unser Hilfsangebot

Nutzen Sie jetzt 125€ im Monat zusätzlich nach § 45b SGB XI

Unsere Alltagshelfer/innen unterstützen die Bedürftigen im Alltag an und geben ihnen Sicherheit im Umgang mit ihren persönlichen Situationen.

Wir bieten:

  • Haushaltsführung
  • Reinigung des Wohnraums
  • Unterstützung im Alltag (z.B. Einkauf, Arzt)

Wir sind für Sie da…

… wann Sie es wünschen- auch kurzfristig.
… mit geprüften Mitarbeitern, die genau zu Ihnen passen.
… mit Leistungen, die Ihnen am Herzen liegen.

Wir sind staatlich anerkannt!

Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist erforderlich, damit sich die Versicherten die Kosten für die Inanspruchnahme von der Pflegekasse nach § 45b SGB XI erstatten lassen können.

Entlastungsleistungen & Finanzierung

Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen

Hauswirtschaftshilfe

Sie sind pflegebedürftig, haben einen Pflegegrad und benötigen Unterstützung im Alltag? Wir sind an Ihrer Seite und erledigen für Sie vom Bügeln bis zum Bett beziehen alles, was Ihnen Erleichterung verschafft.

Wir reinigen Ihre komplette Wohnung und beachten dabei penibel genau die gängigen Hygienevorschriften. Selbstverständlich entsorgen wir für Sie sämtliche Haushaltsabfälle und hinterlassen Ihre Wohnung oder Ihr Haus in einem tadellos sauberen Zustand.

Wir achten darauf, dass Sie bei jedem Besuch von dem gleichen Mitarbeiter unterstützt werden. Zudem sind wir darum bemüht, unseren Besuch Ihrem persönlichen Tagesrhythmus anzupassen.

Beständigkeit und Pünktlichkeit haben bei uns höchste Priorität.

Damit Sie die Unterstützung im Alltag bekommen, die Ihnen gemäß Pflegegrad zusteht, rechnen wir alle Entlastungsleistungen mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir richten uns nach dem Entlastungsbetrag gemäß 45 SGB XI.

Einkaufshilfe

Besonders im fortgeschrittenen Alter, bei einem Pflegegrad und wenn Sie pflegebedürftig sind, sind es manchmal die „kleinen“ Dinge, die Ihnen große Umstände machen können oder schier unmöglich scheinen.

Wir sind an Ihrer Seite und bieten Ihnen genau die Unterstützung im Alltag, die Sie brauchen, um ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.

Gern begleiten wir Sie bei Ihrem Gang in den Supermarkt oder wir erledigen Ihren Einkauf für Sie. Natürlich richten wir uns nach Ihren Vorlieben und orientieren uns genau an Ihrer Einkaufsliste und Ihren Wünschen. Gern können wir Ihnen auch schwere Getränkekisten bis in Ihre Wohnung bringen.

Sind Sie sich unsicher, welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten, dann sprechen Sie uns gerne an!

Wir helfen Ihnen, Ihre offenen Fragen zu beantworten. Unsere Entlastungsleistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Begleitung

Wir sind auch dann an Ihrer Seite, wenn Sie eine medizinische Untersuchung wahrnehmen möchten. Wir begleiten Sie zu Ihrem behandelnden Arzt und bleiben solange an Ihrer Seite, wie Sie uns brauchen. Auch wenn Sie zu einem vorerst unbekannten Facharzt überwiesen sind, sind in jeder Lebenslage für Sie da und begleiten Sie dorthin.

Natürlich gehen wir danach mit Ihnen in die Apotheke oder besorgen mit Ihnen die Arzneimittel, die Sie vom Arzt verschrieben bekommen haben. Trauen Sie sich nicht mehr allein zur Bank? Damit sind Sie nicht allein! Wir begleiten Sie bei diesem Gang und vermitteln Ihnen die nötige Sicherheit.

Wir wissen, dass es manchmal eben die kleinen Dinge sind, die eine große Hilfe sein können. Daher können Sie auf uns vertrauen und mit uns gemeinsam zum Einkaufen, zur Post, in die Bankfiliale oder zur medizinischen Untersuchung gehen. Wir begleiten Sie gerne! Unsere erbrachten Entlastungsleistungen werden von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse gemäß 45 SGB XI Entlastungsbetrag abgerechnet.