Anerkannter Anbieter in Berlin

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Häufige Fragen zu Entlastungsleistungen

Hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die uns vor Beginn einer Unterstützung besonders häufig gestellt werden.

Angehörige informiert sich gemeinsam mit einer Beraterin über Alltagshilfe, Symbolbild

Ihre Situation ist individuell

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Welche Leistung, Finanzierung und Terminplanung konkret möglich ist, klären wir in einem persönlichen Gespräch.

Schnell beantwortet

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad kann ich Entlastungsleistungen nutzen?

Der Entlastungsbetrag steht Menschen in häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Aktuell sind es bis zu 131 € monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 € im Jahr, sofern der Anspruch durchgehend besteht.

Welche Leistungen bietet H.E.L.P. an?

Zum Angebot gehören insbesondere Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung im Alltag und anerkannte Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Rechnet H.E.L.P. direkt mit der Pflegekasse ab?

Wenn die Voraussetzungen vorliegen und Budget verfügbar ist, kann die vereinbarte Entlastungsleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Bietet H.E.L.P. Entlastungsleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege an?

Ja. Ab Pflegegrad 2 können bei erfüllten Voraussetzungen Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Unterstützung im Alltag über Verhinderungspflege vereinbart und abgerechnet werden.

Bleibt mein Pflegegeld erhalten?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und kürzt das reguläre Pflegegeld nicht.

Was geschieht mit nicht genutzten Monatsbeträgen?

Sie werden in folgende Monate übertragen. Beträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Ist H.E.L.P. in ganz Berlin tätig?

Das Einsatzgebiet umfasst Berlin. Aktuelle Kapazitäten und mögliche Zeiten klären wir für Ihre Adresse persönlich.

Wie beginne ich?

Rufen Sie uns unter 030 21916689 an oder senden Sie eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular.

Ist der Beratungseinsatz kostenpflichtig?

Die Kosten eines gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatzes werden grundsätzlich von der Pflegekasse übernommen.

Wie erreiche ich den Bereich Beratungseinsatz?

Für Beratungseinsätze nutzen Sie bitte 030 21916689 oder info@beratungseinsatz-pflegegrad.de.

Wir hören zu

Welche Unterstützung wünschen Sie sich?

Lassen Sie uns Ihre Situation in Ruhe und unverbindlich besprechen.