Anerkannter Anbieter in Berlin

Hilfe einfach organisiert

Entlastungsleistungen und Beratungseinsätze in Berlin

Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Beratung für Menschen mit Pflegegrad – persönlich, verständlich und aus einer Hand.

Alltagshelferin und ältere Dame lachen gemeinsam in einer Berliner Wohnung, Symbolbild
Nach Landesrecht anerkannt Direkte Abrechnung möglich Persönliche Ansprechpartner In ganz Berlin für Sie da

Zwei Angebote · ein persönlicher Kontakt

Wobei können wir Sie unterstützen?

Wählen Sie den Bereich, über den Sie mehr erfahren möchten. Für beide Angebote erreichen Sie uns unter derselben Telefonnummer.

Entlastungsleistungen

Hauswirtschaftshilfe & Unterstützung im Alltag

Hilfe bei Reinigung, Wäsche, Einkauf und Begleitung – abgestimmt auf Ihren persönlichen Bedarf.

Beratungseinsatz

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Persönliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit – verständlich, vertraulich und auf Ihre Pflegesituation abgestimmt.

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit

Mehr Entlastungsleistungen durch Verhinderungspflege

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, bietet H.E.L.P. im Rahmen der Verhinderungspflege Entlastungsleistungen wie Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Unterstützung im Alltag an.

Möglich ab Pflegegrad 2 – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und dem noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Unterstützung nach Ihrem Bedarf

Unsere Unterstützung im Alltag

Sie bestimmen, welche Hilfe Ihren Alltag leichter macht. Wir erklären verständlich, was möglich ist.

Hauswirtschaftshilfe

Unterstützung bei Reinigung, Wäsche und Aufgaben, die den Alltag zu Hause erleichtern.

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Einkaufshilfe

Gemeinsam einkaufen oder Besorgungen zuverlässig nach Ihren Wünschen erledigen lassen.

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Begleitung

Sichere Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Apotheke oder vereinbarten Alltagswegen.

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Beratungseinsatz

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – persönlich, vertraulich und bei gesetzlichem Anspruch von der Pflegekasse finanziert.

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Der einfache Weg

In drei Schritten zu Ihrer Unterstützung

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

Bedarf besprechen

Wir klären gemeinsam, welche Aufgaben, Zeiten und Abrechnungswege zu Ihrer Situation passen.

Entlastung erhalten

Nach der Abstimmung beginnt die Unterstützung. Die Formalitäten erklären wir Schritt für Schritt.

Pflegegrad 1 bis 5

Bis zu 131 € monatlich zusätzlich nutzen

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € im Jahr.

Der Betrag ist für anerkannte, qualitätsgesicherte Leistungen bestimmt. H.E.L.P. kann geeignete Entlastungsleistungen im Rahmen des vorhandenen Budgets direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Gut zu wissen: Ihr reguläres Pflegegeld bleibt durch die Nutzung des Entlastungsbetrags unberührt.

Finanzierung verstehen

Vertrauen im Alltag

Eine feste Beziehung ist mehr als eine Dienstleistung

Wer Unterstützung in die eigene Wohnung lässt, braucht Sicherheit. Deshalb achten wir auf klare Absprachen, respektvollen Umgang und nach Möglichkeit feste Bezugspersonen.

  • Nach Landesrecht anerkannter Anbieter in Berlin
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Sorgfältig ausgewählte und eingesetzte Mitarbeitende
  • Transparente Abstimmung von Aufgaben und Zeiten
H.E.L.P. kennenlernen

Schnell beantwortet

Was viele Familien zuerst wissen möchten

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege können den Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1 nutzen.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Betrag liegt aktuell bei bis zu 131 € monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 € jährlich.

Kann H.E.L.P. direkt abrechnen?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und Budget vorhanden ist, kann H.E.L.P. vereinbarte Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Bietet H.E.L.P. Entlastungsleistungen über die Verhinderungspflege an?

Ja. Ab Pflegegrad 2 können Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Unterstützung im Alltag bei erfüllten Voraussetzungen auch im Rahmen der Verhinderungspflege vereinbart und abgerechnet werden.

Wird mein Pflegegeld gekürzt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche zweckgebundene Leistung und kürzt das reguläre Pflegegeld nicht.

Wir hören zu

Welche Unterstützung wünschen Sie sich?

Lassen Sie uns Ihre Situation in Ruhe und unverbindlich besprechen.