Entlastungsleistungen
Hauswirtschaftshilfe & Unterstützung im Alltag
Hilfe bei Reinigung, Wäsche, Einkauf und Begleitung – abgestimmt auf Ihren persönlichen Bedarf.
Hilfe einfach organisiert
Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Beratung für Menschen mit Pflegegrad – persönlich, verständlich und aus einer Hand.

Zwei Angebote · ein persönlicher Kontakt
Wählen Sie den Bereich, über den Sie mehr erfahren möchten. Für beide Angebote erreichen Sie uns unter derselben Telefonnummer.
Entlastungsleistungen
Hilfe bei Reinigung, Wäsche, Einkauf und Begleitung – abgestimmt auf Ihren persönlichen Bedarf.
Beratungseinsatz
Persönliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit – verständlich, vertraulich und auf Ihre Pflegesituation abgestimmt.
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, bietet H.E.L.P. im Rahmen der Verhinderungspflege Entlastungsleistungen wie Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Unterstützung im Alltag an.
Möglich ab Pflegegrad 2 – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und dem noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Unterstützung nach Ihrem Bedarf
Sie bestimmen, welche Hilfe Ihren Alltag leichter macht. Wir erklären verständlich, was möglich ist.
Unterstützung bei Reinigung, Wäsche und Aufgaben, die den Alltag zu Hause erleichtern.
Mehr erfahrenGemeinsam einkaufen oder Besorgungen zuverlässig nach Ihren Wünschen erledigen lassen.
Mehr erfahrenSichere Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Apotheke oder vereinbarten Alltagswegen.
Mehr erfahrenBeratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – persönlich, vertraulich und bei gesetzlichem Anspruch von der Pflegekasse finanziert.
Mehr erfahrenDer einfache Weg
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
Wir klären gemeinsam, welche Aufgaben, Zeiten und Abrechnungswege zu Ihrer Situation passen.
Nach der Abstimmung beginnt die Unterstützung. Die Formalitäten erklären wir Schritt für Schritt.
Pflegegrad 1 bis 5
Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Das entspricht bis zu 1.572 € im Jahr.
Der Betrag ist für anerkannte, qualitätsgesicherte Leistungen bestimmt. H.E.L.P. kann geeignete Entlastungsleistungen im Rahmen des vorhandenen Budgets direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Gut zu wissen: Ihr reguläres Pflegegeld bleibt durch die Nutzung des Entlastungsbetrags unberührt.
Finanzierung verstehenVertrauen im Alltag
Wer Unterstützung in die eigene Wohnung lässt, braucht Sicherheit. Deshalb achten wir auf klare Absprachen, respektvollen Umgang und nach Möglichkeit feste Bezugspersonen.
Schnell beantwortet
Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege können den Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1 nutzen.
Der Betrag liegt aktuell bei bis zu 131 € monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 € jährlich.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und Budget vorhanden ist, kann H.E.L.P. vereinbarte Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ja. Ab Pflegegrad 2 können Hauswirtschaftshilfe, Einkaufshilfe, Begleitung und Unterstützung im Alltag bei erfüllten Voraussetzungen auch im Rahmen der Verhinderungspflege vereinbart und abgerechnet werden.
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche zweckgebundene Leistung und kürzt das reguläre Pflegegeld nicht.
Wir hören zu
Lassen Sie uns Ihre Situation in Ruhe und unverbindlich besprechen.